Beschneiungsanlage Seibelseckle, Nordschwarzwald

Landschaftspfl. Begleitplan LBP, FFH-VS

Der Skihang Seibelseckle liegt an der Schwarzwaldhochstraße zwischen der Hornisgrinde und dem Ruhestein. Der Skihang ist mit einem ca. 400 m langen Schlepplift erschlossen und mit einer Flutlichtanlage ausgestattet. Aufgrund seiner Höhenlage zwischen 950 m und 1050 m ü. NN und der nördlichen Exposition gilt er als einer der schneesichersten Skihänge im Nordschwarzwald. Trotz dieser günstigen Lage reicht die natürliche Schneedecke in wärmeren Witterungsperioden nicht immer aus, den Skibetrieb den ganzen Winter über zu sichern.
Aufgrund dessen plant die Waldgenossenschaft Seebach als Betreiber der Liftanlage die Installation einer Beschneiungsanlage. Der Wasserbedarf der Anlage soll über ein bestehendes Wasserrecht für den Betrieb eines Kraftwerkes aus dem Mummelsee gedeckt werden. Die technischen Anlagen werden im Talstationsgebäude installiert. Im Bereich des Hanges sind die Versorgungsleitungen und die Anschlussstellen für die Schnee-Erzeuger geplant.
Die Waldgenossenschaft Seebach hat im Jahre 1966 auf Antrag beim Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb des Skiliftes im seit 1939 bestehenden Naturschutzgebiet „Wilder See – Hornisgrinde“ erhalten. Daraufhin wurde der Wald auf einer Fläche von 400 x 100 m ausgestockt und der Skilift gebaut. Noch heute liegt der östliche Teil des Skihanges im Naturschutzgebiet. Die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Untersuchungsgebietes kommt weiterhin dadurch zum Ausdruck, dass der Skihang Teil der folgenden Natura 2000 Gebiete ist: FFH-Gebiet 7415-341 „Wilder See – Hornisgrinde“ sowie Vogelschutzgebiet 7415-441 „Nordschwarzwald“.
In den vergangenen Wintern wurden bereits Probebeschneiungen durchgeführt, um die für diesen Skihang am besten geeignetste Beschneiungstechnik zu ermitteln. Der geplante Bau und Betrieb einer fest installierten Beschneiungsanlage stellt einen Eingriff im Sinne von §18 des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG dar. Das Landratsamt Ortenaukreis hat mit Schreiben vom 24.10.2006 (Az.: 401-692.211/Ma) die nachzureichenden Unterlagen und Anträge für eine Genehmigung einer fest installierten Beschneiungsanlage genannt. Hierzu zählt auch ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, in dem die von der Planung ausgehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dargestellt und bewertet werden und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgezeigt werden.
Der Skihang Seibelseckle liegt im Bereich des FFH-Gebietes 7415-341 „Wilder See – Hornisgrinde“ sowie innerhalb des Vogelschutzgebietes 7415-441 „Nordschwarzwald“. Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele dieser Gebiete führen, sind unzulässig. Vor diesem Hintergrund müssen Vorhaben vor ihrer Zulassung darauf hin überprüft werden, ob sie geeignet sind, die Schutz- und Erhaltungsziele der Natura 2000 – Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Auf Basis der durchgeführten Vegetationskartierung und der Kartierung der Vögel kann die potenzielle Konfliktsituation in Bezug auf die Erhaltungsziele klar dargestellt werden, sodass diese Prüfung im Rahmen des standardmäßig verwendeten Formblatts zur Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung als Anhang des LBPs abgearbeitet werden konnte.

Auftraggeber: 
Skiclub Seebach
Laufzeit: 
2007-2010