Nach § 20 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz haben die Bundesländer den Auftrag, einen Biotopverbund zu schaffen, der mindestens 10 % ihrer Landesfläche umfasst. Grundlage für die Schaffung des Biotopverbunds ist in Baden-Württemberg der Fachplan Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans. Alle öffentlichen Planungsträger haben bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbundes zu berücksichtigen.
Aufbauend auf den oben genannten Fachplänen wurde im Auftrag des Verkehrsministeriums von der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung und der FVA eine fachliche Grundlage für die Auswahl und Priorisierung von Wiedervernetzungsabschnitten an Straßen in Baden-Württemberg erarbeitet. Die Bundesstraße am Feldberg ist in diesem Landeskonzept als prioritärer Wiedervernetzungsabschnitt mit der Rangfolge 2 ausgewiesen.
Das Regierungspräsidium Freiburg beauftragte die WWL Umweltplanung und Geoinformatik mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie mit dem Ziel, die Möglichkeiten sowie die Erforderlichkeit von Wiedervernetzungsmaßnahmen am Feldberg über die B 317 zu überprüfen und zu begründen. Hierfür wurde im Jahr 2017 eine Erhebung von Laufkäfern und Heuschrecken und Analyse zum Wiedervernetzungspotenzial für diese Arten durchgeführt, deren Ergebnisse in diese Machbarkeitsstudie übernommen wurden (Harry & Behrens 2017).
Die maßgeblichen Inhalte der landesweiten Fachpläne zum Biotopverbund und zur Wiedervernetzung werden als übergeordnete Planungsprämisse in Kapitel 2 dargestellt.
Der Machbarkeitsstudie liegt ein gesamtplanerischer Ansatz zu Grunde. Der Planungskontext im Untersuchungsraum wird durch die Topografie, die planerischen Vorgaben und Nutzungen sowie die Schutzgüter nach UVPG charakterisiert. Diese Themen können zum Beispiel aufgrund (konkurrierender) Nutzung oder aus raumplanerischer Sicht einen Raumwiderstand für die geplante Wiedervernetzungsmaßnahme darstellen – andererseits bestimmen ausgewählte Parameter auch (gleichzeitig) das Potenzial für den Lebensraumverbund. Die Themen werden daher abschließend nach ihrer Relevanz für die Raumwiderstandsanalyse und Potenzialanalyse bewertet. Parameter, welche aufgrund ihrer Ausprägung im Untersuchungsraum oder aufgrund ihrer geringen Empfindlichkeit gegenüber den spezifischen Vorhabenswirkungen keine oder nur untergeordnete Risiken oder Konflikte erwarten lassen, werden im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse nicht entscheidungserheblich eingestuft und deshalb anschließend nicht weiter aufgeführt. Gleiches gilt für die Bewertung und weitere Berücksichtigung von einzelnen Parametern für das Wiedervernetzungspotenzial.
Auf Basis dieser umfassenden Bestandsanalyse werden die Zielarten einer Wiedervernetzungsmaßnahme an der B 317 abgeleitet. Hinsichtlich der Erforderlichkeit von Querungshilfen werden dabei die Planungsvorgaben von Reck et al. (2017) als Orientierungswerte herangezogen. Für die maßgeblichen Artengruppen werden anschließend die Qualitätsmerkmale einer Querungshilfe dargestellt.
Anhand dieser Planungsvorgaben werden drei potenzielle Standorte auf dem Wiedervernetzungsabschnitt konkretisiert. Diese werden in der Raumwiderstandsanalyse hinsichtlich ihres umweltbezogenen Konfliktpotenzial und in der Potenzialanalyse bezogen auf das Wiedervernetzungspotenzial beurteilt. Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.
Die Machbarkeitsstudie wird derzeit durch die zuständigen Landes- und Bundesverwaltungsbehörden / Ministerien geprüft.