Modernisierung Nordic Center Notschrei, Südschwarzwald

Landschaftspfl. Begleitplan LBP, FFH-VS, saP

Das Gebiet der heutigen Biathlonanlage wird seit fast 40 Jahren für Biathlon und Skilanglauf genutzt. Der Schießplatz wurde 1970 für Forstbiathlon freigehauen und seit 1976 Training und Wettkampf genutzt. Als Teil des Leistungszentrums Herzogenhorn wurde die Anlage zwischen 1983 und 1988 ausgebaut (Erdarbeiten, Kugelfang, Schießblenden, Neubau Skirollerstrecke) und 1994 mit einer Flutlichtanlage ausgestattet.
Für die notwendige Erneuerung der Betriebsgenehmigung des Schießstandes sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Gleichzeitig soll das Streckennetz dieser einzigen wettkampftauglichen Anlage in Baden-Württemberg den Anforderungen des Internationalen Skiverbandes (FIS) an die Profilierung der Strecken angepasst werden, damit die Athleten auch unter Wettkampfbedingungen ihr Training absolvieren können. Hierfür muss das bestehende Streckennetz erweitert und die Funktionsfläche modelliert werden. Zur Investitionssicherung ist die Einrichtung einer technischen Beschneiungsanlage geplant. Ein neues Funktionsgebäude ersetzt das bisherige Zielhäuschen und das Beobachtungshäuschen für den Schießstand und bietet neben sanitären Anlagen auch Räumlichkeiten für das Training und Wettkämpfe.
Der geplante Ausbau des Nordic Center Notschrei stellt einen Eingriff im Sinne von §18 des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG dar. Zur Genehmigung ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP anzufertigen, in dem die von der Planung ausgehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dargestellt und bewertet werden und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgezeigt werden.
Weiterhin ist die Beachtung des speziellen Artenschutzrechtes (§§ 42 und 43 BNatSchG) Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens. Hierfür wurde seitens der Genehmigungsbehörden eine Vorprüfung dahingehend durchgeführt, ob und ggf. welche Arten von dem Vorhaben so betroffen sein können, sodass eine Prüfung nach §§ 42 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 und ggf. 43 Abs. 8 BNatSchG erforderlich ist. Für die verbleibenden Arten werden im Rahmen der hiermit auch vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) die notwendigen Angaben zu den Verbotstatbeständen aufgearbeitet.
Nachdem das Teilgebiet östlich des Schießstands bereits im März 2001 als Vogelschutzgebiet entsprechend der RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) gemeldet wurde, hat das Land Baden-Württemberg im Dezember 2007 weitere Vogelschutzgebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Mit dieser Nachmeldung ist nun auch das Gebiet östlich des Schießstandes und damit das gesamte Biathlonzentrum als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele führen, sind in diesen Gebieten unzulässig. Vor diesem Hintergrund müssen Vorhaben - wie der geplanten Ausbau des Nordic Center Notschrei - vor ihrer Zulassung darauf hin überprüft werden, ob sie geeignet sind, die Schutz- und Erhaltungsziele eines Vogelschutzgebietes erheblich zu beeinträchtigen.

Auftraggeber: 
Trägerverein Schwarzwald Nordic Center Notschrei
Laufzeit: 
2008-2009