Beschneiungsanlage Skigebiet Postwiese, Winterberg-Neuastenberg

Landschaftspfl. Begleitplan LBP, FFH-VS

Das Skigebiet „Postwiese“ in Winterberg, Neuastenberg zählt durch seine zentrale Lage mit den zahlreichen Liftanlagen und dem großen Pistenangebot zu den bedeutendsten alpinen Skigebieten im Sauerland.
Das Skigebiet zeichnet sich aber auch durch seinen besonders hohen ökologischen Wert in Bezug auf die dort vorkommenden Vegetationsgesellschaften bzw. schützenswerten Arten aus. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet „Teilgebiet der Stadt Winterberg“. Die hohe naturschutzfachliche Bedeutung kommt weiterhin dadurch zum Ausdruck, dass ein Teilbereich des Skigebietes Bestandteil des FFH-Gebietes „Bergwiesen bei Winterberg“ (DE-4717-305) ist.
Im Skigebiet werden derzeit Teilflächen technisch beschneit. Das Beschneiungswasser wird dem Odeborn auf Höhe der Talstation des unteren Postwiesen-Liftes entnommen, wofür ein einfaches Stauwehr angelegt wurde. Rechtliche Grundlage hierfür ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers vom 23.10.1996 (Umweltamt Hochsauerlandkreis). Da das Vorhaben im Bereich des Landschaftsplanes „Winterberger Hochfläche“ liegt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes erforderlich. Diese Befreiung für die Anlage eines Wehres zum Aufstauen des Odeborn und Entnahme von Wasser zur Herstellung von Schnee wurde am 30.07.1996 von der Unteren Landschaftsbehörde erteilt.
Zur Gewährleistung der Schneesicherheit in schneearmen bzw. wärmeren Perioden plant die Postwiesen-Liftgesellschaft Neuastenberg GmbH & Co. KG die Erweiterung der bestehenden Beschneiungsanlage, wobei die gesamte Anlage neu überplant wurde. Mit dem Bau der Beschneiungsanlage geht der Bau bzw. Ausbau verschiedener Gebäude sowie der Ausbau einer bestehenden Teichanlage für die Wasserbevorratung einher.
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vorhaben, die geeignet sind, die Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebietes erheblich zu beeinträchtigen, bedürfen einer Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 FFH-Richtlinie in Verbindung mit § 19c BNatSchG. Als fachliche Grundlage hierfür wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie erarbeitet, die bereits vorliegt (ARMBRUSTER et al. 2001).
Entsprechend dem am 03.08.01 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.01 hat die Untere Bauaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises entschieden, dass für die vorliegende Planung keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.
Die vorgelegte Planung stellt einen Eingriff im Sinne von §8 des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG dar. Aufgrund dessen ist die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes LBP erforderlich, in dem die von der Planung ausgehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dargestellt und bewertet werden und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgezeigt werden.

Auftraggeber: 
Postwiesen-Liftgesellschaft Neuastenberg GmbH & Co. KG
Laufzeit: 
2000-2001