6er-Sesselbahn "Zeiger" Skigebiet Menzenschwand/Feldberg

Umweltverträglichkeitstudie, LBP, FFH-VS, saP
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Die Stadt St. Blasien beabsichtigt den bestehenden, in die Jahre gekommenen Schlepplift am Zeiger durch eine moderne, kuppelbare 6er-Sesselbahn zu ersetzen. Durch eine Verlängerung des Liftes über die B317 bis unterhalb der ehemaligen Kläranlage soll die neue Bahn die beiden Teilgebiete Seebuck und Zeller/Grafenmatt/Fahl verbinden. Damit können die Skifahrer nicht nur über die 2005 geschaffene Skifahrerbrücke abfahren, sondern kommen mit der Sesselbahn auch wieder zurück auf den Seebuck.
Diese Verbindungsbahn ist schon länger Bestandteil der Entwicklungsplanungen im Skigebiet. Bereits in der umweltverträglichen Entwicklungskonzeption für das Skigebiet Menzenschwand/Feldberg war diese Bahn mit dem Bau der Skifahrer-Brücke enthalten (Roth et al. 2000). Und auch der Rahmenplan "Feldberg 2020" bzw. der "Runde Tisch Feldberg" sieht in der Realisierung der Bahn eine der zentralen Entwicklungspotenziale des Skigebiets (Roth et al. 2013).
Der Planungsraum zeichnet sich insgesamt durch eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung aus. Aufgrund dessen liefen in den vergangenen Jahren verschiedene Voruntersuchungen für die Erstellung der umweltbezogenen Genehmigungsunterlagen. Mit den Genehmigungsbehörden fanden zahlreiche Abstimmungstermine statt, bei denen die Planungsschritte und umweltbezogenen Beurteilungen vorgestellt und diskutiert wurden.
Die Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Seilbahnen und Schleppliften sind im Landesseilbahngesetz LSeilbG geregelt. Zum Bau und Betrieb sowie für wesentliche Erweiterungen und Änderungen von Seilbahnen ist eine Genehmigung erforderlich (§9 LSeilbG). Neue Seilbahnen einschließlich zugehörender Einrichtungen dürfen nur gebaut und bestehende nur geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist (§ 11 LSeilbG), d.h. es ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Bei der Planfeststellung ist die Umweltverträglichkeit nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) zu prüfen. Im Auftrag der Stadt St. Blasien erstellte die WWL die Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan einschließlich der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der Natura 2000-Vorprüfung.
Im Sommer 2015 wurde die neue Zeigerbahn realisiert.

Auftraggeber: 
Stadt St. Blasien
Laufzeit: 
seit 2012